Geschäftsordnung

§1 Geltungsbereich Der Verein gibt sich zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachfolgend Versammlung genannt) der Organe diese Geschäftsordnung. Alle Versammlungen sind nicht öffentlich. Auf Antrag und Beschluss der Versammlung kann Öffentlichkeit zugelassen werden. §2 Einberufung Die Einberufungsformalitäten sind in der Satzung geregelt. §3 Beschlussfähigkeit Die Organe des Vereins sind bei ordnungsgemäßer Einladung ohne … Continue reading Geschäftsordnung